Bettina
Hofbauer - Entertainment
AGBs
Allgemeine
Geschäftsbedingungen
K1
= der Auftraggeber
K2 = Bettina Hofbauer - Entertainment
1.
K1 ist verpflichtet, das Vereinbarungsanbot binnen 10 Tagen
unterzeichnet retour zu senden, andernfalls K2 von seinem
Anbot zurücktreten kann.
2.
K1
stellt K2 eine ausreichende Benützungsfläche mit
einem 220V Wechselstromanschluß zur Verfügung.
Um einen rechtzeitigen Auftrittsbeginn zu gewährleisten,
muß der Zutritt zum Veranstaltungslokal mindestens 2
Stunden vor Eintreffen der Gäste ermöglicht werden
und die Benützungsfläche/Bühne freigeräumt
sein.
3.
Essen und Getränke im üblichen Rahmen werden für
jeden Musiker vom Veranstalter unentgeltlich bereitgestellt.
4.
Frühzeitige
Auflösung/Stornierung der Vereinbarung durch Kontrahent1:
- Absage
am Tag der Veranstaltung: 80% der vereinbarten Gage
- Absage
innerhalb von 3 Tagen vor dem Veranstaltungsdatum
durch Schlechtwetter (nur bei Veranstaltungen
im Freien): 60%
der vereinbarten Gage oder
Stornogebühr lt. vorheriger
Absprache
-
Innerhalb 14 Tage vor dem Veranstaltungsdatum: 60% der
vereinbarten
Gage
- Innerhalb 2 Monate vor dem Veranstaltungsdatum: 40% der
vereinbarten
Gage
- Innerhalb 6 Monate vor dem Veranstaltungsdatum: 20% der
vereinbarten
Gage
5.
Programmunterbrechungen
wie z.B. Showeinlagen, Tombola, Aktivitäten durch das
Publikum, Reden, etc... sowie ev. späterer Beginn des
Programmes, berechtigen nicht zur Reduzierung der Gage.
6.
Bei Absage durch K2 in Folge von Krankheit wird eine Ersatzband
von K2 zu gleichen Bedingungen zur Verfügung gestellt..
7.
K1 versichert, dass der Veranstaltung keine behördlichen
oder sonstigen Vorschriften entgegenstehen.
8.
Für die persönliche Sicherheit der Musiker am Veranstaltungsort,
sowie für Schäden am Equipment, die durch Dritte
im Verantwortungsbereich des Veranstalters entstehen, haftet
K1.
9.
Spielzeitverlängerung
ist in der Regel möglich. Dies kann bei der Veranstaltung
mit den Künstlern abgesprochen werden.
10.
Etwaige
Änderungen dieser AGBs bzw. spezifisch vereinbarte Änderungen
des Auftages bedürfen der schriftlichen Form.
11.
Gerichtsstand
für Streitigkeiten ist Stockerau, es gilt ausnahmslos
österreichisches Recht.
Bettina
Hofbauer - Entertainment
Stockerau, März 2007
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